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   OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2012 - 12 B 726/12   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2012 - 12 B 726/12 (https://dejure.org/2012,21160)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09.06.2012 - 12 B 726/12 (https://dejure.org/2012,21160)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 09. Juni 2012 - 12 B 726/12 (https://dejure.org/2012,21160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Aachen - 1 L 136/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2012 - 12 B 726/12
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Augsburg, 13.04.2015 - Au 3 E 15.251

    Fehlendes Recht zur Beantragung von Jugendhilfeleistungen

    Ein grundsätzlich bei faktisch geleisteter Hilfe zur Erziehung denkbarer auch rechtlicher Übergang von einer Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII zu einer Leistung nach den §§ 27, 34 SGB VIII (vgl. hierzu allg. VG Augsburg, U.v. 14.10.2008 - Au 3 K 07.1374 - juris Rn. 34; OVG NW, B.v. 9.6.2012 - 12 B 726/12 - juris) war vorliegend jedoch - wie ausgeführt - mangels Zustimmung der Personensorgeberechtigten bzw. entsprechender familiengerichtlicher Entscheidung nicht möglich.
  • VG München, 04.04.2023 - M 18 K 18.5285

    Fortsetzungsfeststellungsklage, Inobhutnahme, keine rechtzeitige und

    Eine Inobhutnahme erledigt sich grundsätzlich mit der Übergabe des Kindes an die Personensorgeberechtigten oder mit der Entscheidung über die Gewährung einer Hilfe (§ 42 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 SGB VIII), wobei Letzteres insbesondere die Überleitung der Inobhutnahme in eine Hilfe zur Erziehung gemäß §§ 27, 30, 34 SGB VIII betrifft (vgl. dazu: BVerwG, U.v. 8.7.2004 - 5 C 63/03 - juris Rn. 14; OVG, NW, B.v. 9.6.2012 - 12 B 726/12 - Rn. 3; OVG NW, B.v. 7.9.2017 - 12 E 651/17 - juris Rn. 7).
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